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                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Revision 3
Hier nun das Urteil des OGH.
Der OGH hat den Beschluss gefasst, daß die außerordentliche Revision nicht zulässig ist. Mit anderen Worten der Senat beschäftigt sich nicht mit den gerügten Rechtsverletzungen, da es einfacher ist etwas abzulehnen, als zuzulassen. Mit den aufgeworfenen juristischen Problemen hat er sich nicht beschäftigt, d.h. das Ganze war reine Zeitverschwendung. Bei dieser Vorgehensweise muss schon die Frage erlaubt sein:  “Wer kümmert sich um die Fehler im System” wenn nicht die Oberste Behörde?